
Was ist wann erlaubt?
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze vom 1. März bis 30. September grundsätzlich nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Schonende Form- und Pflegeschnitte am Zuwachs sind zulässig. Der Schutz wild lebender Tiere und ihrer Lebensstätten gilt unabhängig davon; außerdem können regionale Regeln weitergehen.
| Typ | Stärken | Beachten |
|---|---|---|
| Handschere | leise, präzise, günstig | anstrengend bei langen Hecken |
| Elektro/Kabel | leicht, konstante Leistung | Kabel sicher führen |
| Akku | beweglich, relativ leise | Laufzeit, Gewicht, Akkusystem |
| Teleskop | mehr Reichweite vom Boden | kopflastig; sichere Haltung |
Klingenlänge und Zahnabstand
Eine längere Klinge schafft auf geraden, gut erreichbaren Flächen mehr Strecke. In engen Bereichen ist sie schwerer zu führen. Der vom Hersteller genannte Zahnabstand gibt eine Orientierung für die Aststärke, ersetzt aber keine Astschere bei einzelnen dicken Ästen.
Sicher arbeiten
- Schutzbrille, feste Schuhe und eng anliegende Kleidung tragen.
- Nie von einer unsicheren Leiter aus weit zur Seite greifen.
- Bei Kabelgeräten immer vom Anschluss weg arbeiten und Kabel hinter dir führen.
- Blockaden nur bei getrennter Energieversorgung lösen.
- Herstellerangaben und örtliche Ruhezeiten beachten.
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